CVJM-Ortsvereine können sich bis Ende März für den CVJM-Hoffnungsfonds bewerben
Noch bis zum 31. März können sich CVJM-Ortsvereine, die sich in der Flüchtlingsarbeit engagieren, für den CVJM-Hoffnungsfonds bewerben.
An dieser Stelle und in der aktuellen Ausgabe der CVJM-Informationen gibt es alle Fakten dazu:
Gemeinsam stark für Flüchtlinge
Um die vielfältige Flüchtlingsarbeit zu fördern, die seit einiger Zeit in den CVJM in Deutschland passiert, stellt der CVJM-Gesamtverband durch einen neu geschaffenen „Hoffnungsfonds“ eine finanzielle Unterstützung für CVJM-Ortsvereine bereit.
Vor allem werden CVJM-Ortsvereine und ihre sozial-diakonischen Projekte im Bereich der Integration gefördert.
Präses Karl-Heinz Stengel erklärt, warum sich der Vorstand zur Einrichtung des Hoffnungsfonds entschieden hat: „Ich bin sehr dankbar, dass sich an vielen Orten Ehren- und Hauptamtliche aus dem CVJM, dem EJW und dem CJD für Flüchtlinge einsetzen und konkrete Hilfen leisten. Diese Arbeit wollen wir mit dem Hoffnungsfonds unterstützen, die Mitarbeitenden ermutigen und auch Projekte stärken und initiieren.“
Bei der Mitgliederversammlung im Oktober 2015 hatte der Vorstand des CVJM-Gesamtverbandes bereits die Projektgruppe „CVJM und Flüchtlinge“ ins Leben gerufen, welche die Flüchtlingsarbeit der Mitgliedsverbände und Ortsvereine durch den Austausch von Informationen und Erfahrungen unterstützen soll.
Der finanzielle Grundstock für den Hoffnungsfonds wurde durch das Kuratorium der Hermann-Kupsch-Stiftung mit der Ausschüttung von 10.000 Euro für 2015 und 15.000 Euro für 2016 gelegt. Pro Jahr können CVJM-Ortsvereine einen Zuschuss von bis zu 1.000 Euro beantragen. Der Hoffnungsfonds fördert jeweils im Juli und Dezember eines Jahres ausgewählte Projekte. Pro Jahr kann ein Antrag je Ortsverein genehmigt werden.
Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte mit Beschreibung der Arbeit (dauerhaft oder Projekt) und Zielen, Mitteln, Maßnahmen, Zielgruppe und Meilensteinen per E-Mail (oder postalisch) an Karsten Hüttmann, Leiter des Referats Missionarisch-Programmatische Arbeit:
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Einsendeschluss ist jeweils der 31. März und der 30. September eines Jahres.
Fluchtursachen weltweit bekämpfen: Mit einer Spende an Aktion Hoffnungszeichen.
Integration in Deutschland fördern: Mit einer Spende in den Hoffnungsfonds.