Recht der Sozialen Arbeit – CVJM-Blog https://blogarchiv.cvjm.de Stark im Leben! Tue, 12 Apr 2016 14:22:17 +0000 de-DE hourly 1 Antrittsvorlesung: Jan-Friedrich Bruckermann über Sozialarbeiter als Kontaktpersonen von potentiellen Straftätern https://blogarchiv.cvjm.de/2016/04/12/jan-friedrich-bruckermann-antrittsvorlesung/ https://blogarchiv.cvjm.de/2016/04/12/jan-friedrich-bruckermann-antrittsvorlesung/#respond Tue, 12 Apr 2016 08:52:02 +0000 http://www.cvjm-blog.de/?p=24425
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Seit September 2015 lehrt und arbeitet Prof. Dr. Jan-Friedrich Bruckermann an der CVJM-Hochschule in Kassel und hat die Professur für Recht der Sozialen Arbeit inne. Er beschäftigt sich in diesem Gebiet vor allem mit dem Kinder- und Jugendhilferecht sowie Familien- und Aufenthaltsrecht.

Jan-Friedrich Bruckermann stellt in seiner Antrittsvorlesung seine Arbeit vor

Jan-Friedrich Bruckermann stellt in seiner Antrittsvorlesung seine Arbeit vor

Am 6. April hielt er nun seine Antrittsvorlesung zum Thema: „Soziale Arbeit im Spannungsfeld staatlicher Terrorabwehr und Datenschutz“.

Inhaltlich ging es vor allem um die Überwachung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern mit Kontakt zu religiösen Extremisten. Dazu erklärte Bruckermann: „Die Fülle staatlicher, verdachtsloser Überwachungskompetenzen gegen vermeintliche Straftäter und ihre Kontaktpersonen in den Länderpolizeigesetzen und in den Landesverfassungsschutzgesetzen sind in praxi kaum bekannt.“

Jan-Friedrich Bruckermann zeigte auf, dass in der sozialen Arbeit ein bewusster Umgang mit sensiblen persönlichen Daten notwendig ist. Nach dem Wortlaut der Gesetze könnten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unter den Begriff der Kontaktpersonen von potentiellen Straftätern fallen und damit ebenfalls überwacht und kontrolliert werden.

Daher ist es wichtig, dass Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter darauf achten, dass ihre eigenen persönlichen Daten so wenig wie möglich verwendet werden (in wirklich allen Lebensbereichen), genauso wenig wie Daten der „Klienten“.

Dann müssen sie sich auch keine Sorgen machen, dass Polizei oder Verfassungsschutz zuviele Informationen über sie selbst oder ihre „Klienten“ erhalten – es gibt nämlich keine gesetzliche Handhabe, die solchen Behörden erlaubt, persönliche Daten abzufragen. Jeder Polizist und jeder Verfassungsschützer kann erstmal nur auf solche Daten zugreifen, die frei verfügbar sind (z. B. bei Facebook etc). Und wenn man vorher darauf geachtet hat, dass man keine Daten veröffentlicht, gibt es eben auch nichts zu finden.

Jan-Friedrich Bruckermann

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